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Familienrecht

Als Fachanwältin im Familienrecht berate ich Sie auf allen Rechtsgebieten des Familien-, Betreuungs- und Erbrechts. Hierzu gehören Fragen aus den folgenden Bereichen:

  • Vorsorgliche Beratung vor einer Trennung
  • Begleitung von Trennung bis zur eventuellen Scheidung 
  • Regelung von allen Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Überprüfung und Gestaltung von Eheverträgen bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • eheliches Güterrecht ( Zugewinngemeinschaft)
  • Vermögensauseinandersetzung – Regelung rund um die eheliche Immobilie – Aufteilung von während der Ehe angeschaffter Vermögenswerten
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
  • Regelung der elterlichen Sorge
  • Regelung des Umgangs
  • Vaterschaftsfeststellungen und -anfechtungen
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaften

Neben der fachlichen Spezialisierung können Sie von mir höchstes persönliches Engagement und individuelle Beratung in Ihrer familien- und erbrechtlichen Situation erwarten. Um eine hohe Qualität zu gewährleisten, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil, was durch entsprechende Zertifikate der Bundesrechtsanwaltskammer, sowie der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main dokumentiert wird.

Erbrecht
 
  • Erbrechtliche Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Beratung von Erben und Erblassern in Fragen rund um die Vermögensnachfolge
 

Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im Bereich des Arbeits-, Miet- und Medizinrechts.